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„WIR WOLLTEN GERECHTIGKEIT UND BEKAMEN DEN RECHTSSTAAT“: JURISTISCHER UMGANG MIT EINEM UNRECHTSSTAAT

In der Mittler-„Geschichtsstunde“ skizziert der Historiker und Publizist Kai-Axel Aanderud kurz und prägnant wichtige Ereignisse der jüngsten deutschen Geschichte. In der Folge „‚Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat‘: Über den juristischen Umgang mit einem Unrechtsstaat“ beschreibt er die kontroverse Diskussion von Rot-Rot-Grün in Thüringen, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei. Die Klage der Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“, wird zum geflügelten Wort für das teils vergebliche Bemühen einer demokratischen Justiz, die „Täter hinter den Mauerschützen“ einer gerechten Strafe zuzuführen und deren Opfer zu rehabilitieren. Die beiden Grenzsoldaten, deren 35 Schüsse Peter Fechter das Leben kosten, kommen mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Grenzsoldat, der Chris Gueffroy aus 37 Metern Entfernung erschießt, erhält zwei Jahre – auf Bewährung. Willi Stoph, Ex-Vorsitzender des Ministerrates, ist ebenso verhandlungsunfähig wie der einst allmächtige Stasi-Chef Erich Mielke. SED-Chef Erich Honecker wird nach 169 Tagen in Untersuchungshaft entlassen und fliegt nach Santiago de Chile zu Frau und Tochter. „Es ist uns nicht gelungen, den Teil der DDR-Bevölkerung, der unmittelbar unter dem Regime gelitten hat, mit der Rechtsprechung zufriedenzustellen“, resümiert Oberstaatsanwalt Schaefgen. „Das Strafrecht kümmert sich in erster Linie um den Täter. Das Opfer spielt im Prozess in erster Linie eine Rolle als Zeuge.“ Marianne Birthler, einst Bündnis-90-Bürgerrechtlerin und später Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, sagt: „Der Rechtsstaat ist keine Garantie dafür, dass alles gerecht zugeht.“